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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Amtsgerichts Freiburg zum beschleunigten Verfahren

Datum: 05.06.2020

Kurzbeschreibung: Erweitertes Pilotprojekt zum beschleunigten Verfahren

Einfach gelagerte Sachverhalte und eine klare Beweislage: Solche Fälle können bei den Amtsgerichten in einem "beschleunigten" Verfahren erledigt werden. Eine Frist vor der Verfahrenseröffnung entfällt, der Beschuldigte muss auch nicht unbedingt schriftlich geladen werden, wenn er zum Termin erscheint - oder von der Polizei vorgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft kann mündlich Anklage erheben. In einem beschleunigten Verfahren ist es deshalb möglich, Verdächtige bereits wenige Stunden nach der Tat zu verurteilen. 

Nachdem in Freiburg vom 18.November bis zum 20.Dezember 2019 mit Unterstützung des Polizeireviers Freiburg - Nord ein Testlauf für das Projekt "Stärkung des beschleunigten Verfahrens" durchgeführt wurde, starten die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Amtsgericht Freiburg nun mit einem erweiterten Pilotprojekt. Nunmehr soll auch das beschleunigte Verfahren im gesamten Amtsgerichtsbezirk eingesetzt und auch auf Verfahren der Amtsgerichtsbezirke Müllheim, Staufen, Breisach und Titisee-Neustadt ausgedehnt werden. 

Vor allem bei Personen ohne gesicherten Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen. Nach übereinstimmender Auffassung von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht hat eine zügige Sanktionierung auf Beschuldigte eine abschreckende und damit präventive Wirkung. Zugleich sendet eine zeitnahe Ahndung auch ein deutliches Zeichen an einschlägige Tätergruppen. Schnelle gerichtliche Entscheidungen sind auch im Interesse von Opfern und Zeugen, die nicht monatelang auf eine Verhandlung warten müssen. Sie stellen auch deshalb ein wirksames Mittel zu einer verbesserten Kriminalitätsbekämpfung dar. 

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