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Gruppenpraktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg bietet regelmäßig Praktika für Studenten der Rechtswissenschaft in Form von Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm angeboten. Für die Teilnahme an der Gruppenausbildung sind grundlegende Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht sinnvoll, weshalb eine Teilnahme erst ab dem 4. Semester empfohlen wird.

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Die Zahl der Teilnehmerplätze ist üblicherweise auf 25 Teilnehmer beschränkt, um die Effektivität dieser Gruppenausbildung für den einzelnen Teilnehmer zu gewährleisten. Bei weniger als 10 Interessenten wird die Gruppenausbildung nicht durchgeführt

Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studenten an den Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft Freiburg (Tel. 0761/51588-902).

Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben.

Die Gruppenausbildung für Rechtsstudenten im Frühjahr 2024  findet bei der Staatsanwaltschaft Freiburg in der Zeit vom 26.02.2024. bis 22.03.2024 statt.
Bewerbungsschluss ist 9 Wochen vor Beginn.


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Hierbei wird auch auf die Voraussetzungen für eine Teilnahme und den notwendigen Inhalt des Zulassungsgesuches hingewiesen. Es sind im einzelnen Angaben erforderlich zu:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort), Telefonnummer und E-Mail,
  • Geburtstag und –ort,
  • besuchte Universität und zurzeit belegtes Semester,
  • Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbungen handelt.

Der im Aushang des Justizministeriums Baden-Württemberg angegebene Anmeldeschluss ist unbedingt zu beachten. Ein Anspruch auf Zulassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht.

Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, welches Sie sich als Word-Datei herunterladen können.

Ein Anspruch auf Zuslassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht. Sofern die Zahl der abgegebenen Bewerbungen die Zahl der Teilnehmerplätze übersteigt, werden die Teilnehmer durch das Losverfahren bestimmt. Hierbei werden verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt.

Bewerbungsbogen-Gruppenpraktikum

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