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Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg
Die Behördenleitung
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Die Behördenleitung ist telefonisch erreichbar unter 0761 / 51588 901, per Fax unter 0761 / 51588 999
Zuständigkeit:
Leitung und Organisation der Behörde
Vertretung der Behörde nach außen
Dienstaufsicht und Personalangelegenheiten
Koordination der Aufgaben der Abteilungsleiter
Leitung der Verwaltung
Gnadensachen
Auslobungen
Presseangelegenheiten
Ermittlungsabteilung I (Spezialabteilung)
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Die Abteilung I ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 199
Zuständigkeit
- Verfahren mit Kindern, gegen Jugendliche und Heranwachsende, ausgenommen Verkehrsstrafsachen gegen Heranwachsende, Steuerstrafsachen sowie OK- und BtM-Strafsachen.
- Vergehen wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz und gegen §§ 131, 184 - 184e StGB.
- Führung beschleunigter Verfahren (§§ 417ff StPO) nach Festnahme gemäß § 127b Abs. 1 StPO.
- Verfahren wegen Straftaten nach §§ 174 - 180, 182 - 183a, 184i-j StGB, soweit Kinder Opfer oder Jugendliche oder Heranwachsende Beschuldigte sind
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 1000 Js bis 1810 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung II (Generalabteilung)
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Die Abteilung II ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 299
Zuständigkeit
- Verfahren der allgemeinen Kriminalität gegen Erwachsene aus dem Bezirk der Polizeireviere Freiburg-Nord und Titisee-Neustadt, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestehen; bei Betrugsverfahren, soweit zu ihrer Beurteilung keine besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Todesermittlungssachen aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken.
- Verfahren wegen Gewalt im häuslichen Nahbereich aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken.
- Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174 – 183a und184i, 184j StGB aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken gegen Erwachsene, auch soweit Kinder oder Jugendliche Opfer sind
- Verfahren wegen Straftaten in der Justizvollzugsanstalt Freiburg, deren Außenstellen und der Außenstelle Kenzingen der JVA Offenburg, ausgenommen Rauschgiftsachen.
- Verfahren mit unbekanntem oder auswärtigem Tatort, wenn weder durch Wohnsitz noch sonst eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 2000 Js bis 2810 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung III (Generalabteilung)
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Die Abteilung III ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 399
Zuständigkeit
- Verfahren der allgemeinen Kriminalität gegen Erwachsene aus dem Bezirk des Polizeireviers Müllheim, des Polizeireviers Emmendingen und des Amtsgerichtsbezirks Ettenheim, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestehen; bei Betrugsverfahren entsprechend den Anmerkungen zum Geschäftsverteilungsplan, soweit zu ihrer Beurteilung keine besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.
- Todesermittlungssachen aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken.
- Verfahren wegen Gewalt im häuslichen Nahbereich aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken
- Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174-183a und 184i StGB aus den in Buchstabe a) genannten Bezirken gegen Erwachsene, auch soweit Kinder oder Jugendliche Opfer sind.
- Verstöße gegen das Wehrstraf- und Zivildienstgesetz aus dem gesamten Bezirk der Behörde, auch soweit Heranwachsende und Jugendliche Beschuldigte sind.
- Eingehende Rechtshilfeersuchen für den gesamten Bezirk der Behörde (Sachgebiet 2/4).
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 3000 Js bis 3910 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung IV (Spezialabteilung)
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Die Abteilung IV ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 499
Zuständigkeit
- Straftaten nach § 74 c Abs. 1 GVG, jeweils ohne Rücksicht auf gerichtliche Zuständigkeitsgrenzen, für Betrugsvorwürfe jedoch nur, sofern zu ihrer Beurteilung besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (vgl. Anm. Ziffer 10 c)
- Gewerbestrafsachen
- Betrug zum Nachteil öffentliche Hand
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Pressestrafsachen einschließlich Presseinhaltsdelikte
- Verstöße gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze, soweit eine anderweitige Zuständigkeit nicht besteht.
- Politisch motivierte Strafsachen sowie in öffentlicher Auseinandersetzung begangene Ehrverletzungsdelikte.
- Verfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Verletzung deren beruflicher Pflichten
- Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen die ärztliche Kunst und durch Ärzte und den nachgeordneten Dienst sowie durch Heilpraktiker aus dem Bezirk der Behörde (ohne BtM-Bezug)
- Geldwäscheverdachtsmeldungen sowie Verfahren wegen Geldwäsche und Gewinnaufspürung, soweit sie nicht lediglich den Annex für ein Grundverfahren mit anderweitiger Zuständigkeit bilden.
- Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB) gegen Kauf-/ Geschäftsleute.
- Verfahren wegen Einbruchsdiebstählen, soweit Wohnungen oder Geschäftsräume betroffen sind.
- Großverfahren nach Übernahme durch den Abteilungsleiter oder Zuweisung durch den Behördenleiter.
- Verfahren gegen NS-Gewaltverbrecher
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 4000 Js bis 4910 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung V (Spezialabteilung)
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Die Abteilung V ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 599 und 51588 598
Zuständigkeit
- Straßenverkehrs-, Luftverkehrs-, Eisenbahnverkehrs-, Schifffahrtssachen, Skiunfälle, jeweils mit Ausnahme der Verfahren gegen Jugendliche
- Arbeitsschutzsachen, einschließlich Jugendarbeitsschutzsachen sowie Verfahren wegen Baugefährdung
- Brandstiftungs- und Sprengstoffstrafsachen
- Umwelt- und Tierschutzsachen
- Todesermittlungssachen nach der Zuständigkeit der Abt. V
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 5000 Js bis 5710 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung VI (Spezialabteilung)
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Die Abteilung VI ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 699
Zuständigkeit
- Verfahren wegen Organisierter Kriminalität und umfangreicher Bandenkriminalität
- Verfahren, die von der Ermittlungsgruppe "EG Anruf" des Polizeipräsidiums Freiburg bearbeitet werden.
- Verfahren und Entscheidung über die Einwilligung zum Einsatz verdeckter Ermittler und der Zusicherung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung sowie des Einsatzes technischer Mittel, sofern bei letzterem noch kein Verfahren anhängig ist
- Betäubungsmittelstrafsachen einschl. Beschaffungskriminalität und Verfahren nach dem NpSG und GÜG
- Verfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten nach dem Antidopinggesetz
- Verfahren nach dem AMG, soweit nicht Ziffer 5
- Geld- und Wertzeichenfälschung (ohne § 152a und b StGB)
- Zivil-, Verwaltungsstreit- und FGG-Verfahren sowie Entschädigungssachen für Strafverfolgungsmaßnahmen
- Todesermittlungssachen nach der Zuständigkeit der Abteilung VI
zu Ziff. 1 - 8 und 9. auch, soweit sich das Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende richtet
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 6000 Js bis 6910 Js beginnen.Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Ermittlungsabteilung VIII (Generalabteilung)
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Die Abteilung VIII ist erreichbar per FAX unter 0761 / 51588 899
Zuständigkeit
- Verfahren der allgemeinen Kriminalität gegen Erwachsene aus dem Bezirk des Polizeireviers Freiburg-Süd, des Polizeireviers Breisach und des Polizeireviers Waldkirch, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestehen; bei Betrugsverfahren entsprechend den Anmerkungen zum Geschäftsverteilungsplan, soweit zu ihrer Beurteilung keine besonderen Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Verfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Profifußball- und Eishockey-Spielen in Freiburg, soweit die Beschuldigten der organisierten Fanszene zuzurechnen sind
- Todesermittlungssachen aus den in Ziff. 1 genannten Bezirken
- Verfahren wegen Gewalt im häuslichen Nahbereich aus den in Ziff. 1 genannten Bezirken
- Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174-183a und 184i StGB gegen Erwachsene, auch soweit Kinder oder Jugendliche Opfer sind, aus den in Ziff. 1 genannten Bezirken
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 8000 Js bis 8510 Js beginnen.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
Strafvollstreckungsabteilung (Abteilung VII)
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Die Vollstreckungsabteilung ist erreichbar per Fax unter 0761 / 51588 799
Zuständigkeit
- Vollstreckung von Strafen und Maßregeln, gerichtlichen Bußgeldentscheidungen, Erzwingungshaftanordnungen und Ordnungsmittelbeschlüssen
- eingehende und ausgehende Ersuchen der Vollstreckungsrechtshilfe
- Kostenerlassentscheidungen und Vorbereitung von Gnadenentscheidungen
- Vermögensabschöpfung und Opferentschädigung
- Staatsanwaltschaftliche Nebengeschäfte nach Freisprüchen und gerichtlichen Einstellungen nach Erwachsenenstrafrecht
Die von dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren führen Aktenzeichen, die mit den Geschäftsnummern 7100 VRs - 7990 VRs versehen sind.
Bitte beachten Sie, dass papierhaft geführte Verfahren nur dreistellige Geschäftsnummern haben (die letzte Null fehlt).
