Suchfunktion
Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Freiburg
Die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Freiburg im Breisgau und den
Amtsgerichten Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt, Waldkirch, mit Ausnahme
des Bezirks des Amtsgerichtes Lörrach, wahr.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Norden durch die Gemeindegrenzen von Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Ettenheim und Freiamt begrenzt, im Osten durch die Grenzen der Gemeinden Prechtal, Simonswald, Titisee-Neustadt und Schluchsee, im Süden durch die Gemeindegrenzen von Badenweiler, Müllheim, Auggen und Neuenburg. Im Westen bildet der Rhein zwischen Neuenburg/Rhein (Ortsteil Steinenstadt) und Kappel-Grafenhausen die Grenze des Zuständigkeitsbereiches.
Für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Lörrach ist die Zweigstelle Lörrach der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau zuständig.
Innerhalb der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau bestehen 7 Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung, deren Aufgaben können dem Geschäftsverteilungsplan entnommen werden.
