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Strafrechtliche Aufarbeitung der MHG-Studie

Datum: 15.05.2020

Kurzbeschreibung: MHG-Studie für den Bereich der Erzdiözese Freiburg strafrechtlich weitgehend aufgearbeitet 

Am 26.10.2019 erstatteten sechs Strafrechtsprofessoren in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weltanschauungsrecht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Zusammenhang mit der "MHG-Studie" (Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz). Die Strafanzeige ging unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ein, in deren Bezirk sich der Sitz der Erzdiözese Freiburg befindet. Die Studie umfasst den Zeitraum der Jahre 1946-2014. Aus der Studie wurden 190 Fälle der Erzdiözese Freiburg zugeordnet. Im Einzelnen kam die Staatsanwaltschaft Freiburg nach Abschluss der Ermittlungen zu folgenden Ergebnissen: In 139 Fällen wurde kein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, weil die Täter zwar identifiziert, jedoch verstorben waren. Gegen 45 identifizierte Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, 5 Verfahren wurden gegen Unbekannt eingeleitet, wobei eines dieser Verfahren zwei Fälle aus der MHG Studie erfasste. Anhand der Auswertung der Personal- und Sonderakten wurden als Folgeverfahren weitere 7 Verfahren gegen identifizierte Personen und weitere 6 Verfahren gegen unbekannte Personen eingeleitet, die nicht bereits Gegenstand der MHG-Studie waren. Insgesamt wurden daher 52 Js-Verfahren gegen identifizierte Personen sowie 11 UJs-Verfahren gegen unbekannte Personen eingeleitet, wobei zwei UJs-Verfahren verbunden wurden. Da der Bezirk der Erzdiözese Freiburg über den Zuständigkeitsbezirk der Staatsanwaltschaft Freiburg hinausgeht, wurden der Staatsanwaltschaft Freiburg von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auch Verfahren zugewiesen, die eigentlich dem Zuständigkeitsbezirk anderer Staatsanwaltschaften unterfallen wären. Insgesamt handelte es sich dabei um 30 Verfahren gegen identifizierte Personen und 4 Verfahren gegen unbekannte Personen. Die den Vorgängen zugrundeliegenden Tatvorwürfe reichten in den einzelnen Fällen von Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Kinderpornographie bis hin zu Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen, widerstandsunfähigen Personen oder Schutzbefohlenen. Die Taten lagen in einer Vielzahl von Fällen bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Mittlerweile wurden 42 Verfahren gegen identifizierte Personen und 8 Verfahren gegen unbekannte Täter durch die Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt, davon 31 Verfahren insbesondere infolge eingetretener Strafverfolgungsverjährung, 9 Verfahren, weil ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht feststellbar war und 5 Verfahren wegen zwischenzeitlichen Versterbens der Tatverdächtigen. In 5 Verfahren wurde festgestellt, dass die Beschuldigten bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hat 9 Verfahren gegen identifizierte Personen und 2 Verfahren gegen unbekannte Personen mangels Zuständigkeit an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Derzeit ist bei der Staatsanwaltschaft Freiburg nur noch ein Ermittlungsverfahren gegen einen identifizierten Tatverdächtigen wegen möglicher unverjährter Straftaten anhängig. Die Ermittlungen dauern insoweit an. Alle anderen Verfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg aus dem Kernkomplex der MHG-Studie sind abgeschlossen.

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