Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen haben alle Studierenden der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg bietet regelmäßig Praktika für Studierende der Rechtswissenschaft in Form von
Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von
vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm angeboten. Für die Teilnahme an der Gruppenausbildung sind
grundlegende Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht sinnvoll, weshalb eine Teilnahme erst ab dem 4. Semester
empfohlen wird.
Die Zahl der Praktikumsplätze ist üblicherweise auf 30 Personen beschränkt, um die Effektivität der Gruppenausbildung für die Teilnehmenden zu gewährleisten. Bei weniger als 10 Interessenten wird die Gruppenausbildung nicht durchgeführt.
Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studierende an die Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft Freiburg (Tel.: 0761/51588-902; E-Mail: verwaltung@stafreiburg.justiz.bwl.de)
Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben und im Internet unter https://seiamstaat.de/gruppenpraktika.
Die Gruppenausbildung für Rechtsstudenten im Frühjahr 2026 findet bei der Staatsanwaltschaft Freiburg in der Zeit vom 02.03.2026 bis 27.03.2026 statt.
Bewerbungsschluss ist 9 Wochen vor Beginn.
Anmeldungen sind nur noch über das Online-Anmeldeformular https://seiamstaat.de/gruppenpraktika möglich.