Die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Freiburg im Breisgau und den
Amtsgerichten Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt, Waldkirch, mit Ausnahme
des Bezirks des Amtsgerichtes Lörrach, wahr.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Norden durch die Gemeindegrenzen von Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Ettenheim und Freiamt begrenzt, im Osten durch die Grenzen der Gemeinden Prechtal, Simonswald, Titisee-Neustadt und Schluchsee, im Süden durch die Gemeindegrenzen von Badenweiler, Müllheim, Auggen und Neuenburg. Im Westen bildet der Rhein zwischen Neuenburg/Rhein (Ortsteil Steinenstadt) und Kappel-Grafenhausen die Grenze des Zuständigkeitsbereiches.
Für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Lörrach ist die Zweigstelle Lörrach der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau zuständig.
Innerhalb der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau bestehen 7 Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung, deren Aufgaben können dem Geschäftsverteilungsplan entnommen werden.