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Öffnungs- und Dienstzeiten
Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie machen auch vor den Gerichten nicht Halt. Dies gilt
insbesondere für das Amtsgericht Emmendingen, das in unmittelbarer Nähe zum Elsass und zur Schweiz liegt. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und etwaige Übertragungswege zu unterbrechen, gelten in Ausübung des dem Direktor des Amtsgerichts zustehenden Hausrechts die hier veröffentlichten Einschränkungen. |
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Die regulären Sprechzeiten des Amtsgerichts Emmendingen (ohne die Grundbuchabteilung) sind: | |
Montag bis Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag zusätzlich | 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung. | |
Außerhalb der Sprechzeiten kann das Gebäude geschlossen sein. | |
In Nachlassangelegenheiten bestehen die folgenden abweichenden Sprechzeiten: | |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Sprechzeiten in Beratungshilfesachen | |
sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 07641 96587-810) möglich. | |
In Eilfällen können Sie uns | |
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr |
unter der Rufnummer 07641 96587-800 (Zentrale des Amtsgerichts) erreichen. | |
Die regulären Sprechzeiten des Amtsgerichts Emmendingen -Grundbuchamt - sind: | |
Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung. |
