Suchfunktion
Teilnahme als Zuschauer bei Gerichtsterminen
Die Teilnahme als Zuschauer bei öffentlichen Gerichtsterminen -insbesondere Strafsachen- ist jederzeit
möglich.
Stattfindende Termine werden in der Tagesordnung am jeweiligen Sitzungssaal im Gerichtsgebäude bekanntgegeben.
Vorab- oder zusätzliche Informationen, insbesondere für Lehrer, die mit ihrer Klasse im Rahmen des Unterrichts an Sitzungen teilnehmen möchten, sind bei den zuständigen Serviceeinheiten zu erhalten.
