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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 14.08.2025
Ermittlungen wegen des tödlichen Schusswaffengebrauchs durch Polizei in Eichstetten im Februar 2025 eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags bzw. des versuchten Totschlags gegen zwei 31 und 32 Jahre alte Polizisten in Eichstetten nunmehr eingestellt.
Am 16.02.2025 kam es am Abend gegen 20:45 Uhr in der Bötzinger Straße in Eichstetten zu Schüssen mehrerer Polizeibeamter, die einen 48-jährigen Mann so schwer verletzten, dass dieser an seinen Verletzungen verstarb.
Vorausgegangen war eine häusliche Gewalt des 48-Jährigen gegen seine Lebensgefährtin und deren Sohn, die die Frau veranlasste, sich mit ihrem Kind in ein Zimmer der gemeinsamen Wohnung einzuschließen. Um zu ihr zu gelangen, schoss der 48-Jährige mit einer Schrotflinte, zu deren Besitz er kein Recht hatte, durch die Zimmertüre. Dies versetzte die Frau derart in Panik, dass sie ihr Kind aus dem ersten Stock des Hauses aus dem Fenster hielt. Glücklicherweise konnte der Junge von einem beherzt handelnden Nachbarn in Empfang genommen werden. Der Mann verließ derweil das Haus und begab sich – wohl nach einer weiteren Schussabgabe – mit der Schrotflinte und einer weiteren Schusswaffe aus dem Haus und begab sich zu Fuß in den Ort.
Zwischenzeitlich wurde mittels mehrerer Streifen sowie der Hundeführerstaffel die Fahndung nach dem bewaffneten Mann eingeleitet.
Etwa eine halbe Stunde nach den ersten Schussabgaben durch den 48-Jährigen berichteten mehrere Zeugen von einem erneuten Schuss. Zudem wurde der Polizei mitgeteilt, dass sich der Mann wieder in der Bötzinger Straße aufhalte. Diese Informationen erhielten auch die eingesetzten Beamten, die sich zur Ergreifung des Mannes in Richtung der Örtlichkeit bewegten. Trotz Aufforderung von mehreren Polizeibeamten, die Waffe niederzulegen, richtete der Mann die Schrotflinte auf die beiden später als Beschuldigte erfassten Polizisten, die sich ihm mit zwei weiteren Kollegen, im Laufschritt aus der Bahnhofstraße kommend, näherten. Durch die auf sie gerichtete Schrotflinte sahen sich die beiden beschuldigten Polizeibeamten akut bedroht und schossen mehrfach in Richtung des 48-Jährigen. Dabei traf einer der Schüsse den Mann so, dass er auf dem Transport in die Klinik an inneren Blutungen verstarb. Ob es unmittelbar vor der Schussabgabe durch die beiden Polizisten tatsächlich noch einen weiteren Schuss des 48-Jährigen auf die Gruppe der Polizisten gab, wie zwei Zeugen berichteten, konnte im Nachhinein nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. Vielmehr zeigte sich nach den mit großem Aufwand und äußerst gewissenhaft geführten Ermittlungen durch das LKA Baden-Württemberg, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich keinen Schuss aus seiner Waffe mehr abgeben konnte.
Dennoch war den Beamten ein alternatives Handeln rechtlich nicht zumutbar. Der Mann, der jedenfalls kurz zuvor einen Schuss aus einer echten Waffe abgegeben und diese auch gegen seine Partnerin und ihr Kind eingesetzt hatte, stand ihnen, die Waffe gegen sie gerichtet, gegenüber und zeigte keine Bereitschaft, diese niederzulegen. In dieser Situation unterlagen die handelnden Polizisten dem Irrtum, sich in einer Notwehrlage zu befinden und ihr eigenes Leben - sowie das ihrer Kollegen - durch gezielte Schüsse auf den vermeintlichen Angreifer verteidigen zu dürfen. In dem nur Sekundenbruchteile andauernden Augenblick, in welchem der 48-Jährige die Waffe gegen die Gruppe der Polizisten richtete und die Beschuldigten auf ihn schossen, war es diesen schlicht nicht möglich, sich über die genaue Situation ein tatsachenfundiertes Bild zu machen – etwa zu der Frage, ob sich im Lauf der Waffe Munition befand und ob der Mann tatsächlich einen Schuss auf sie abgeben wollte. Da der Irrtum der Polizisten insoweit aber nicht vermeidbar war, ist der Tod des Mannes den Beschuldigten strafrechtlich nicht vorwerfbar.
Die weiteren Ermittlungen legten nahe, dass es dem Mann wohl darauf ankam, sich von der Polizei erschießen zu lassen (Phänomen des „suicide by cop“).
Pressemitteilung vom 01.07.2025
Kooperationsvereinbarung für das „Haus des Jugendrechts“ Freiburg unterzeichnet
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg, des Polizeipräsidiums Freiburg, der Stadt Freiburg, des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald und des Landratsamts Emmendingen
In Anwesenheit von Frau Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL unterzeichneten die Leiter der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Freiburg, der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg und die Landräte der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen am 30. Juni 2025 in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Freiburg eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ am Standort Freiburg.
Frau Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hob in ihrem Grußwort hervor:
„Die Kooperationsvereinbarung ist ein entscheidender Schritt für die zukünftige Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Jugendhilfe im Haus des Jugendrechts Freiburg. Jugendkriminalität mit Weitsicht zu begegnen und nachhaltig zu bekämpfen, genießt hier absolute Priorität. Wir müssen alles daran setzen, „kriminelle Karrieren“ zu stoppen, bevor sie überhaupt in Schwung kommen. Damit erhöhen wir die öffentliche Sicherheit, stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und geben jungen Menschen Zukunftschancen.“
Auch Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn wies auf die Bedeutung des Hauses des Jugendrechts in der Region Freiburg hin:
„Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung schaffen wir die Grundlage für ein gemeinsames, starkes Handeln. Das Haus des Jugendrechts steht für eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen – über Stadt- und Landkreisgrenzen hinweg. Damit können wir noch schneller und gezielter auf Jugendkriminalität reagieren. Vor allem aber wollen wir jungen Menschen frühzeitig eine Chance geben, sich positiv zu entwickeln und neue Perspektiven zu finden. Ich bin sehr froh, dass wir dieses wichtige Projekt nun gemeinsam auf den Weg bringen.“
Der Landrat des Landkreises Emmendingen Hanno Hurth betonte die hohe Relevanz dieser Kooperationsvereinbarung für alle Beteiligten:
„Mit dem Haus des Jugendrechts starten wir ein wichtiges Projekt, welches durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit über Landkreisgrenzen hinweg die effektive Strafverfolgung jugendlicher Straftäter ermöglichen wird. Gleichzeitig trägt die damit einhergehende Präventionsarbeit dazu bei, weitere Straftaten zu verhindern, straffällig gewordene Jugendliche bestmöglich zu resozialisieren und durch das Bündeln aller relevanten Akteure unter einem Dach wichtige Voraussetzungen für schnellere Verfahrensabläufe zu schaffen.“
Der Landrat des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Dr. Ante pflichtet dem bei:
„Die nunmehr unterzeichnete Kooperationsvereinbarung für ein Haus des Jugendrechts stellt einen Meilenstein dar auf dem erfolgreichen Weg der Kooperation unserer Behörden, die im Bereich der Jugenddelinquenz schon viel erreicht haben und nun eine deutliche Weiterentwicklung erreichen wollen. Es wird künftig möglich sein, noch enger, zielgerichteter und effektiver zusammenzuarbeiten. Neben einem gebündelten staatlichen Handeln sehen wir auch ein großes Potenzial zur Stärkung unserer präventiven Ausrichtung der Jugendhilfe für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Region Freiburg.“
Polizeivizepräsident Uwe Oldenburg ergänzte die Vorteile frühzeitigen Handelns und des engen Miteinanders der Kooperationspartner:
„Die bisher eingerichteten Häuser des Jugendrechts haben sich durchweg als Erfolgsmodell etabliert, weil hierdurch frühzeitiges staatliches Handeln und eine zeitnahe Sanktionierung gewährleistet werden können.
Mit dem Haus des Jugendrechts für die gesamte Region gehen wir einen Schritt weiter und werden die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei mit dem Stadtkreis Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen zum Wohle der Jugendlichen weiter verbessern.“
Dr. Herwig Schäfer, der Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg, stellte den Mehrwert eines Hauses des Jugendrechts in der Region Freiburg im Rahmen einer effizienten Strafverfolgung heraus:
„Nach der Auftaktbesprechung im Frühjahr 2023 haben die Kooperationspartner ihre Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts in der Region Freiburg fertiggestellt. Das Ergebnis belegt, dass die Kooperationspartner sich darin einig sind, dass für die Strafverfolgung und Präventionsarbeit im Bereich der Jugenddelinquenz eine behördenübergreifende Zusammenarbeit unter einem Dach unverzichtbar ist. Sie bedeutet einen erheblichen Mehrwert für die gemeinsame Erarbeitung von schnellen und passgenauen Reaktionen auf strafbares Verhalten junger Menschen.“
Im Haus des Jugendrechts arbeiten die mit der Jugendkriminalität befassten Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren als gleichberechtigte Partner interdisziplinär unter einem Dach zusammen.
Im Rahmen dieser engen Zusammenarbeit soll vor dem Hintergrund des im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedankens innerhalb kurzer Zeit eine passgenaue Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender erfolgen, die sich individuell an den Tatumständen, der Persönlichkeit, dem erzieherischen Bedarf und dem sozialen Umfeld des Tatverdächtigen orientiert.
Alle Verantwortlichen verfolgen dabei die Ziele, Jugenddelinquenz effektiv und langfristig durch einen institutionsübergreifenden, parallelen, ganzheitlichen und jugendgerechten Ansatz zu reduzieren, positive Lebensbedingungen und Zukunftsoptionen für junge Menschen zu schaffen, um ein straffreies Leben zu unterstützen. Opferschutzrechte und Opferbelange sollen durch eine Intensivierung des Täter-Opfer-Ausgleichs weiter gestärkt werden. Durch die eng vernetzte Zusammenarbeit aller Kooperationspartner unter einem Dach soll eine zeitnahe, zielgerichtete, angemessene und pädagogisch wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen junger Menschen sichergestellt werden.
Die Suche nach einem geeigneten Standort für das „Haus des Jugendrechts Freiburg“ wurde bereits aufgenommen und wird nachdrücklich betrieben. Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird mit der praktischen Umsetzung begonnen.
